Aus "Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen" dürfen die Gemeinden laut hessischem Ladenöffnungsgesetz (HLöG) "die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen" freigeben.
Für das Jahr 2016 wurden folgende Termine festgesetzt:
- zum Narzissensonntag am 13. März 2016
- zum Frühjahrsmarkt am 10. April 2016
- zum Höfefest am 7. August 2016
- zum Herbstmarkt am 30. Oktober 2016
jeweils von 13 bis 18 Uhr.