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Infos zur GEMA

in Arbeit, teilweise schon vorhanden:
Aufgaben der GEMA, Infos für Urheber und Musik-Nutzer, Tarife, eine Checkliste für Rockkonzerte, Musik auf Homepages und Myspace-Profilen, eine FAQ sowie Links zu weiterführenden Infos und Quellen.

Bitte stör dich nicht dran, dass viele Infos noch in der FAQ stecken. Das Zeugs wandert zum grossen Teil noch in die einzelnen dafür vorgesehenen Absätze. Geht halt alles nicht so schnell.
Während bei der Produktion von CDs in der Regel Studio, Produzent oder Presswerk über die erforderlichen Schritte informiert oder die GEMA-Abwicklung für die Bands übernimmt, stehen Bands als Veranstalter von Rockkonzerten oder kleineren Festivals meistens alleine da. Auch bei der Verwendung von Musik auf Homepages sind Vorschriften zu beachten. Die folgenden Infos sollen helfen, ein wenig Licht ins Dunkel und ein wenig Ordnung in die Menge der Informationen zu bringen.

ACHTUNG, vorläufige Infos, unverbindliche Infos

Die mittlerweile vorhandenen Inhalte dieser Seite sind nach Informationen aus dem Internet und nach Telefonaten mit Mitarbeitern der GEMA in Wiesbaden und München entstanden. Trotzdem können diese Infos nur als Orientierung dienen. Für verbindliche Auskünfte wendet euch bitte an die GEMA oder den Rechtsanwalt eures Vertrauens.

Was ist die GEMA

Die Abkürzung GEMA steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA hat die Rechtsform eines Vereins. Die GEMA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Musikverleger) und der ihr angeschlossenen ausländischen Verwertungsgesellschaften. Sie vergibt im Namen und Auftrag ihrer Mitglieder Rechte für die Nutzung der urheberrechtlich geschützen Werke ihrer Mitglieder und übernimmt für sie das Inkasso. Die GEMA ist also keine Firma, die im eigenen Namen kauft und verkauft. Die GEMA macht keine Gewinne, sondern schüttet die Erlöse nach Abzug ihrer Unkosten nach einem Verteilungsschlüssel an ihre Mitglieder aus.

Andere Verwertungsgesellschaften

Die VGWM = "Verwertungsgesellschaft Werbung + Musik" hat als zweite deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikschaffende mit Jahresbeginn 2005 ihre Tätigkeit in Konkurrenz zur GEMA aufgenommen. Ich hab die auch gerade erst zufällig entdeckt und muss mir mal deren Homepage in Ruhe ansehen. Vor allem frage ich mich, ob sich daraus Änderungen bei den Anmeldepflichten ergeben. Und welche Auswirkungen hat es auf die Position der GEMA, deren Monopolstellung damit gebrochen ist? Was wird aus der GEMA-Vermutung und der damit verbundenen Beweislastumkehr? Werden die rechtlichen Privilegien der GEMA fallen und müssen alle Verwertungsgesellschaften ihre Leistungen gegenüber dem Kunden nachweisen, wie das bei anderen Unternehmen auch üblich ist, oder haben wir künftig jede Menge Könige, vor denen wir einen Hofknicks machen müssen? Wen's interessiert, der Link steht unten in der Liste.

Und "Creative Commons" ist eine internationale Verwertungsgesellschaft. Googeln lohnt sich. Aus den Niederlanden und Spanien gibt es bereits Urteile, die die bisherigen Privilegien, die sich aus der Monopolstellung ergaben, gekippt haben. Nach Lektüre des Artikels in der Wikipedia und erstem Sichten der Homepage von "Creative Commons" habe ich den Eindruck, dass damit ein sehr flexibles System angeboten wird. Wen's interessiert, auch der Link steht unten in der Liste.

Es wäre genau so falsch, jetzt mit Jubelgeschrei zu den neuen Gesellschaften zu laufen, wie ohne Nachzudenken GEMA-Mitglied zu werden. Bitte informiert euch ausführlich über alle Möglichkeiten und auch darüber ob eine Verwertungsgesellschaft für eure konkreten Verhältnisse überhaupt ein Vorteil ist, oder ob eine Selbstvermarktung mehr bringt.

Hier einige Verwertungsgesellschaften für angrenzende Berufsgruppen:

Kontakt zur GEMA

Die Adresse der Homepage lautet www.gema.de
Im Bereich "WIR ÜBER UNS" findest du Anschriften, Telefonnummern und eMail-Adressen.

Die für uns zuständige Bezirksdirektion

Während industrielle Belange bei der GEMA zentral verwaltet werden, sind für Anmeldung und Abwicklung von lokalen Events die Bezirksdirektionen zuständig. Für uns ist das die

Bezirksdirektion Wiesbaden
Abraham-Lincoln-Straße 20, 65189 Wiesbaden
Postfach 2680, 65016 Wiesbaden
Tel 0611-7905-0
Fax 0611-7905-197
eMail bd-wi@gema.de

Die Region Lahn-Taunus, der Dunstkreis der Rockecke, liegt durch die Zusammenfassung der Gebiete Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz vollständig im Zuständigkeitsbereich von Wiesbaden.

Wofür brauche ich die GEMA?

Eine Band, die ihre Stücke selbst schreibt, auf ihren Konzerten nur eigene Stücke spielt, ihre CDs selbst produziert und verkauft und keinen Wert auf Radio und TV legt, braucht eigentlich weder die GEMA noch sonst jemanden, der sich um ihre Musik kümmert.

In den meisten Fällen sind aber die verschiedenen Funktionen nicht in einer Person vereint. Komponisten und Texter bieten ihre Werke an, Bands spielen speziell für sie geschriebene Stücke oder covern die Stücke anderer Bands. Stücke werden im Radio oder Fernsehen gespielt oder mittlerweile online im Internet zum Anhören oder Download bereitgestellt. Supermärkte spielen Musik, Kneipen, Zahnärzte, Firmen tun das.

Man kann die Beteiligten grob in zwei Gruppen einteilen, Leute die Musik erschaffen und Leute die Musik anderer nutzen. Natürlich können sich die Gruppen überschneiden, was besonders bei lokalen Rockbands oft vorkommt. Sie sind gleichzeitig Komponist und Texter ihrer Songs und Nutzer ihrer Stücke, wenn sie damit Konzerte bestreiten oder CDs verkaufen.

Die meisten "Hersteller" von Musik gehen ihrer Tätigkeit nicht "just for fun" nach, sondern sie verdienen sich damit ihre Brötchen. Einerseits wäre es ihnen am liebsten, wenn ihre Musik möglichst oft und von möglichst vielen verwendet würde, bei Konzerten, im Radio und auf Samplern. Je weiter ihre Musik gestreut wird, um so weniger können sie aber die Hand aufhalten oder sie machen nichts anderes mehr, als mit Leuten zu feilschen, die ihre Musik verwenden wollen. Sie verlieren die Kontrolle und die Übersicht.

Das umgekehrte Problem haben die Musiknutzer. Für den privaten Bereich kauft man sich ne CD und hat damit alle, die irgendwie an der Musikproduktion beteiligt waren entlohnt. Aber was ist mit Coverbands, oder mit Firmen, die Musik für ihre Zwecke verwenden wollen? Oder mit Radiosendern? Die müssten sich für jeden verwendeten Titel an den jeweiligen Urheber wenden, um gegen Entgelt die Erlaubnis einzuholen, seine Stücke verwenden zu dürfen.

Und genau an dieser Stelle kommt die GEMA ins Spiel. Die GEMA fungiert quasi als Bindeglied zwischen Musikherstellern und Musiknutzern. Sie bietet für ihre Mitglieder deren Verwertungsrechte jedem Interessenten an und kassiert für ihre Mitglieder die Vergütungen. Umgekehrt kann sich ein Musiknutzer bei der GEMA bequem die benötigten Lizenzen besorgen, ohne mit jedem einzelnen Urheber verhandeln zu müssen.

Im grossen und ganzen ist die GEMA eine für alle Seiten nützliche Einrichtung. Man darf aber nicht verschweigen, dass auch immer wieder Kritik an der GEMA laut wird. Diese Kritik richtet sich in der Regel nicht gegen die grundsätzliche Funktion der GEMA, sondern beispielsweise gegen den Verteilungsmodus der eingenommenen Gelder an die Mitglieder, der von etlichen als ungerecht empfunden wird, gegen die GEMA-Vermutung, die auch Leuten Verwaltungsarbeit aufdrückt, die gar nichts mit der GEMA zu tun haben, und gegen die Ausschliesslichkeit der Zusammenarbeit in der Form, dass man alle Rechte an die GEMA abtreten muss, wenn man Mitglied werden will. In Foren und Blogs kann man lesen, dass vor allem im Bereich des Internet oder in Bezug auf die Anmeldung nur einzelner Titel oder Rechte eine flexiblere Handhabung gewünscht wird. Info dazu auch in der Wikipedia, siehe Link.

Tarife der GEMA

kommt noch, schau mal in die FAQ, eventuell findest du dort schon die passenden Infos. Hier möchte ich die für unseren Bereich anzuwendenden Tarife zusammenstellen. Bitte schau bis dahin selbst mal auf der Homepage der GEMA nach. Dort findest du alle Tariftabellen.

Checkliste für Rockkonzerte

kommt noch, schau mal in die FAQ, eventuell findest du dort schon die passenden Infos. Die Checkliste wird nach jetzigem Wissensstand gar nicht so umfangreich werden, denn der mit der GEMA zu treibende Aufwand ist weit geringer als oft angenommen. Der grösste Aufwand besteht tatsächlich darin, sich aus der Vielzahl der möglichen Szenarien, die für ein Rockkonzert geltenden Vorschriften und Tarife herauszusuchen.

Musik auf Homepages

Puh, da hab ich was angefangen... Lizenz löhnen, fertig, dachte ich. Weit gefehlt. Jetzt kommen weitere Figuren ins Spiel. Ausser einem Komponisten und einem Texter als Urheber der Musik benötigen wir noch eine Band oder ein Orchester und einen Sänger. Beinahe hätte ich den Background-Chor vergessen. Und dann stammt die Musik, die wir auf unseren Webserver hochladen von irgend einem Tonträger, ner CD, oder nem Downloadserver im Web. Egal, irgend jemand hat die Aufnahme gemacht und die CD gepresst oder den Song zum Download in den Onlineshop gestellt. Und jeder von denen will gefragt werden und keiner von denen arbeitet umsonst.

Der komplizierteste Fall ist, wenn man Musik von fremden Leuten von einem Tonträger verwenden will. Dann muss man sich um die Leistungsschutzrechte kümmern, die beim Hersteller der CD erfragt werden können. Will man mehrer Stücke verwenden, kann man sich an die GVL und die IFPI (siehe Links) wenden, die die Rechte der Künstler und Tonträgerhersteller wahrnehmen. Die Rechte der Komponisten und Texter vertritt die GEMA. Und das ist denn auch in diesem Paket der unkomplizierteste Partner, denn die GEMA hat dafür passende Tarife und basta.

Der einfachste Fall wäre, dass eine Band eigene Stücke aufnimmt und auf ihre Homepage setzt. Dann hat man Komponist, Texter, Interpret und Tonträgerhersteller in den eigenen Reihen und man kann mit seiner Musik machen was man will. Fast jedenfalls, die GEMA weist darauf hin, dass auch in diesem Fall eine Meldung erforderlich ist (Grundlage ist die GEMA-Vermutung).

Ein etwas weniger sympatischer Fall wäre, wenn zwar die Band ihre Stücke selbst spielt und aufnimmt, aber der Texter und/oder Komponist GEMA-Mitglied ist und seine Stücke damit gemapflichtig sind. Dann ist zwar der ganze Umstand mit Interpret und Tonträger aussen vor, aber es bleibt die GEMA-Lizenz. Die Konstellation fremde Songs mit eigener Band eingespielt findet man natürlich auch bei allen Coverbands.

Die GEMA unterscheidet, ob die Musik zur Untermalung einer Internetpräsentation eingesetzt wird (als Hintergrundmusik der Website) oder ob die Musik im Mittelpunkt des Interesses steht, also beispielsweise mehrere Stücke in einem Player oder über Links zum Anhören gezielt angeklickt werden können. Das ist dann "Music on Demand". Und eine Band könnte Stücke oder Snippets als Song oder als Hörbeispiel zum Download anbieten. Die GEMA hat für jeden Zweck den passenden Tarif. Ach ja, unterschieden wird auch noch ob die Musik geschäftlich oder privat eingesetzt wird. Wenn jemand Geld mit der Musik verdient, will natürlich der Urheber mehr Bares sehen, als wenn jemand über seine Urlaubsreisen berichtet.

Gemapflichtige Musik ist von der ersten Sekunde an gemapflichtig, es gibt keine Freigrenze, auch wenn oft behauptet wird, man dürfe bis zu 10% oder bis zu 30 Sekunden eines Musikstückes kostenfrei verwenden. Der Grund für diese Falschmeldung dürfte im amerikanischen Recht zu finden sein. Das amerikanische Gegenstück zum deutschen Urheberrecht ist das ähnlich gelagerte "Copyright". Im Rahmen des "fair use" wird jedoch die Verwendung von Werken in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang, vor allem im privaten, schulischen und wissenschaftlichen Bereich gestattet. Der Umfang ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern wird im Streitfall von den amerikanischen Gerichten festgesetzt. In Deutschland gibt es kein "fair use".

Musik in Videos wird wie andere Musik behandelt. Also ist zB auch ein Konzert-Video in dem gemapflichtige Musik gespielt wird gebührenpflichtig.

Ein Ärgernis war in der Vergangenheit, dass Bands ihre Musik zu Werbezwecken auf ihre Homepage gestellt haben, um den Verkauf ihrer CDs oder den Erfolg ihrer Konzerte anzukurbeln, und obendrein noch GEMA-Gebühren abdrücken sollten. Darauf hat die GEMA mittlerweile reagiert und für die Nutzung eigener Musik auf der persönlichen Homepage von Bands zum Zwecke der Eigenwerbung eine kostenlose Lizenz ins Programm genommen. Man muss diese Lizenz zwar noch beantragen, aber sie kostet nichts. Es geht der GEMA nur darum kontrollieren zu können, dass die Musik zu Recht kostenfrei auf dieser Homepage eingesetzt wird und dass die technischen Randbedingungen eingehalten werden. Die Songs dürfen ausschliesslich gestreamt, dh online gehört werden. Ein Download, der ja eine illegale Weiterverbreitung ermöglichen würde, ist nicht zulässig.

Wenn dich das interessiert, findest du auf der GEMA-Homepage ausführliche Informationen und kannst die Lizenz im Onlineshop erwerben. Solltest du mit PC und Internet wenig am Hut haben, wende dich vertrauensvoll an die Bezirksdirektion Wiesbaden, die Mitarbeiter dort helfen dir gerne weiter.

Musik auf Myspace-Profilen

Das scheint ein heikles Thema zu sein. Bisher konnte/wollte/durfte mir noch niemand eine verbindliche Antwort geben. Ich fasse einmal zusammen, was ich bisher herausbekommen habe.

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen den Nutzungsbedingungen von Myspace und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Urheberrechts. Dabei kommt hinzu, dass Myspace ein amerikanisches Unternehmen ist, also nicht deutschem sondern amerikanischem Recht untersteht.

In den Nutzungsbedingungen von Myspace wird an zwei Stellen auf die Urheberrechte Bezug genommen. im §6 "Urheberrechte von Inhalten bei MySpace.com" wird klargestellt, dass alle Rechte beim Urheber verbleiben, und dass Myspace lediglich eine eingeschränkte Lizenz zur Veröffentlichung der bereitgestellten Inhalte eingeräumt wird. Damit verbunden das Recht, die Inhalte (Bilder, Texte, Musik usw) zu modifizieren um sie in die für die bei Myspace zur Darstellung nötige oder übliche Form zu bringen. Der User bestätigt mit der Anerkennung der Bestimmungen (ohne die kein Profil erstellt werden kann) dass er im Besitz der Rechte ist oder anderweitig berechtigt ist, diese Lizenz einzuräumen.

Im $9 der Nutzungsbedingungen, "Urheberrechtsbestimmungen", wird noch einmal betont, dass es untersagt ist, "urheberrechtlich geschützte Inhalte, Marken oder sonstige geschützte Informationen anderer zu veröffentlichen, modifizieren, vertreiben oder reproduzieren, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Inhabers dieser Urheberrechte einzuholen".

Und beim Upload von Songs wird noch einmal auf die Nutzungsbedinungen und die urheberrechtlichen Vorschriften hingewiesen.

Damit ist von Myspace klar festgelegt (und es wird mehrfach darauf hingewiesen), dass man nur Songs hochladen darf, von denen man entweder der Urheber ist oder für die man anderweitig die Erlaubnis zum Verwenden der Musik bekommen hat.

Nun zur GEMA. Laut Auskunft der Pressestelle betrachtet die GEMA Myspace als Seitenbetreiber und Anbieter aller Inhalte auf deren Seiten, also insbesondere nicht als einen Provider, der nur Zugang zu den Inhalten gewährt oder Webspace bereitstellt. Die Bands (und auch alle anderen User) liefern quasi nur Material zu, während Myspace die Verantwortung für seine Seiten hat. Interne Absprachen und Nutzungsbedingungen zwischen Myspace und seinen Usern haben für die GEMA keinerlei Bedeutung oder rechtliche Bindung. Myspace ist kein deutsches Unternehmen und die Server von Myspace stehen nicht in Deutschland. Daher hat die GEMA keinen direkten Einfluss oder Zugriff auf Myspace. Eine rechtliche Einschätzung wurde mit Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit nicht vorgenommen.

Abschliessend noch mein persönlicher Eindruck. Bei meinen Recherchen im Internet ist mir nicht entgangen, dass es gelinde gesagt Differenzen in der urheberrechtlichen Beurteilung von Plattformen wie Myspace, Youtube, Rapidshare von Seiten der Betreiber und von Seiten der Musik- und Filmindustrie gibt. Vielleicht hängt damit auch die Einsilbigkeit der GEMA-Mitarbeiter zusammen, wenn ich auf Myspace zu sprechen kam.

Was speziell Myspace betrifft, schliesse ich mich der Einschätzung an, die ich irgendwo in einem Forum oder Blog gelesen habe, wonach sich werbewirksame Plattformen und Musikindustrie gegenseitig brauchen und daher irgend eine finanzielle Pauschalregelung das Ziel sein wird. Die einzelnen User sind dabei wohl aussen vor und haben nichts zu befürchten, solange sie sich an die Nutzungsbedingungen von Myspace halten.

Die GEMA hat für die Nutzung eigener Musik auf der persönlichen Homepage von Bands zum Zwecke der Eigenwerbung eine kostenlose Lizenz ins Programm genommen. Die Myspace-Profile der Bands sind ja im Prinzip nix anderes und wären gebührenfrei, auch wenn sie sich im Myspace der Kontrolle der GEMA entziehen. Warum sollte sich die GEMA also deswegen ereifern?

Davon zu unterscheiden ist die unberechtigte Nutzung von Musik auf Profilen, zB in Form von externen Music-Playern, die man manchmal auf den Profilen von Fans sieht oder wenn dort Stücke der Lieblingsband unerlaubt zum Download bereit stehen. Das verstösst sowohl gegen das Urheberrecht (deutsches sowie amerikanisches) als auch gegen die Nutzungsbedingungen von Myspace und führt normalerweise zur Löschung des Profils.

Ein Problem stellt für die Urheber (bzw die von ihnen mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragten Unternehmen wie zB die GEMA) die Menge von realen oder vermuteten Verstössen dar. Ich hab gelesen, dass Myspace im Bereich der Band-Profile eine automatische Überprüfung der Titel während des Uploads einbauen will oder schon eingebaut hat um die unrechtmässige Verwendung von geschützten Stücken auszuschliessen.

GEMA-Vermutung

Für Veranstaltungen lautet die GEMA-Vermutung sinngemäss: Es wird vermutet, dass bei jeder Veranstaltung Stücke gespielt werden, für die bei der GEMA die Aufführungsrechte zu erwerben sind.

Die GEMA-Vermutung kann widerlegt werden, indem man der GEMA eine Liste der Musikstücke einreicht, aus der hervorgeht dass keines der Stücke aus dem GEMA-Repertoire ist.

Die GEMA-Vermutung ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt. Auch Betreibern von Homepages bekamen Post von der GEMA, mit der Aufforderung, für die auf der Seite verwendete Musik Lizenzgebühren zu zahlen, selbst wenn alle verwendeten Stücke GEMA-frei waren. Auch hier vermutet die GEMA grundsätzlich, dass die Musik auf dem Profil aus dem GEMA-Repertoire stammt. Sie überprüfte das offenbar vorher nicht selbst, sondern es ist Aufgabe des Homepage-Betreibers, durch eine Titelauflistung nachzuweisen, dass die Musik gemafrei ist.

Die Vermutung ist soweit ich das bisher gesehen habe nicht im Gesetz verankert, auch nicht im Urheberrechtsgesetz oder dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz sondern wurde von der Rechtsprechung festgezurrt. Sie stützt sich auf die Tatsache, dass die GEMA die Rechte an eine überwältigenden Mehrzahl von Werken vertritt. Dazu gehören (durch die Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen in anderen Ländern) auch die meisten internationalen Titel. Ich weiß, dieser Punkt wird in Foren kritisiert und sehr kontrovers diskutiert. Es ist auch tatsächlich eine Beweislastumkehr, wie wir sie sonst nicht oder nur selten finden. Es widerspricht auch meinem Rechtsempfinden aber ich kann's nicht ändern, also nehmt es, wie es ist.

FAQ - erstmal die Fragen, und mittlerweile auch erste Antworten

Einige Antworten kenne ich bereits und schreib sie schon mal hier rein, andere muss ich erst noch klären. Die Liste ist bis dahin mein Schmierzettel für die weitere Klärung der Fragen mit der GEMA. Ein Teil der Infos verschwindet auch noch in den vorstehenden Absätzen. Vielleicht kannst du mit den vorhandenen Infos ja schon was anfangen.

allgemeine Fragen zu Veranstaltungen
Fragen zur Abwicklung der Formalitäten
Fragen zur Ermittlung der Gebühren
Mitgliedschaft in der GEMA
CD-Produktion
allgemeine Fragen zu GEMA-Freiheit/-Pflicht von Songs
Weiterführende Links
Name Info
GEMA-Homepage Sehr umfassende Seite, mit Infos zur GEMA, Infos für Urheber und Musiknutzer, Tariftabellen und Formularen zum Download. Am rechten Bildrand findet man oft zusätzliche Links, zB zu Tarifübersichten oder Hintergrundinfos (FAQ).
www.gema.de
GEMA in Wikipedia Der Artikel gibt eine Übersicht über die GEMA, ihre gesetzliche Grundlage und ihre Geschichte. Als erste Information empfehlenswert.
de.wikipedia.org/wiki/GEMA
VGWM "Verwertungsgesellschaft Werbung + Musik", ebenfalls eine Verwertungsgesellschaft für Musikschaffende in Konkurrenz zur GEMA.
www.vg-werbung.de
VGWM in Google Suchlinks für Google zur "VGWM" in deutsch und allen Sprachen.
www.google.de/search?lr=lang_de&q=VGWM
www.google.de/search?q=VGWM
Creative Commons Eine internationale Verwertungsgesellschaft mit flexibler Rechteverwertung.
creativecommons.org
Creative Commons in Wikipedia Der Artikel gibt kurzgefasst eine Übersicht über Creative Commons. Als erste Information empfehlenswert.
de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
Creative Commons in Google Suchlinks für Google zu "Creative Commons" in deutsch und allen Sprachen.
www.google.de/search?lr=lang_de&q=creative+commons
www.google.de/search?q=creative+commons
GVL GVL bedeutet "Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten". Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller und übernimmt für sie das Inkasso.
www.gvl.de
IFPI Die "International Federation of the Phonographic Industry" ist ein internationaler Interessensverband und hat auch einen deutschen Ableger, die deutsche Landesgruppe der IFPI e.V.
www.ifpi.de
UrhG Urheberrechtsgesetz oder "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte"
bundesrecht.juris.de/urhg/
UrhWahrnG Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ist das "Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten" und regelt die Rechte und Pflichten von Verwertungsgesellschaften. Es ist sozussagen die gesetzliche Grundlage der GEMA.
bundesrecht.juris.de/urhwahrng/
Urheberrecht und Copyright Ein Referat von Dörte Böhner das kurzgefasst aber recht verständlich das Prinzip von Urheberrecht und Copyright beschreibt und auch auf die Unterschiede eingeht.
www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html
Fair Use Ein Suchlink für Google zur Falschmeldung "30 Sekunden sind gemafrei"
www.google.de/search?q=30+seconds+fair+use
Urheberrecht für Anfänger In dem Artikel des "Ratgeber Freie, Kunst und Medien" wird im Rahmen der Tipps für Freie Mitarbeiter und Selbstständige auch sehr anschaulich das Urheberrecht behandelt. Interessant klingt auch das Kapitel "Geld umsonst". Der "Fortgeschrittene" findet neben weiteren ausführlichen Infos zum Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften auch viele Tipps zu anderen Aspekten wie Geschäftseröffnung, Verträge, Honorare, Steuern und Versicherungen. Leicht zu lesen und sehr empfehlenswert.
www.ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=05
Konzert mit Folgen
(Urteil des AG München vom 24.08.06)
"Auch wer ein Konzert mit einer Band veranstaltet, die nur eigene Stücke spielt, muss sich bei der GEMA erkundigen, ob Lizenzgebühren zu bezahlen sind. Unterlässt er dies, muss er nicht nur die Lizenzgebühren, sondern auch einen "Kontrollkostenzuschlag" bezahlen."
www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070529 - Gema/070529 - Gema.htm
Post von der GEMA hat die Stuttgarter Band FEROMON wegen der Musik auf ihrer Homepage erhalten. Sie hatte eigene gemafreie Hörproben dort öffenlich bereitgestellt. In ihrem Blogbeitrag vom 17. Januar 2007 berichtet sie, wie sie darauf reagiert hat und dass man die Sache problemlos aus der Welt schaffen kann.
www.feromon.de/2007/post-von-der-gema/
GEMA - geliebt und gehasst Jürgen Drogies schreibt in seinem Artikel auf Musician’s Life: "Da es oft falsche Vorstellungen über die GEMA gibt, hier eine kurze Definition..."
www.musicianslife.de/2007/01/12/gema-geliebt-und-gehasst/
Volksmusik_und_Urheberrecht Tipp zur Bewahrung des Aufführungsrechts für eigene Stücke in einem Artikel der Wikipedia.
de.wikipedia.org/wiki/Volksmusik_und_Urheberrecht
Alles nur geklaut - Wie schützt man die eigenen Songs? Daniel Remmel gibt auf 2sound.de Tipps, wie man die Urheberschaft nachweisen kann.
www.2sound.de/artikel-songs-schuetzen-einschreiben-notar.html
GEMA - Big Brother is watching you...? Nochmal Daniel Remmel - diesmal schreibt er auf 2sound.de über Nutzen und Nachteile einer GEMA-Mitgliedschaft.
www.2sound.de/artikel-gema-big-brother.html

Diese Seite wurde zuletzt am 14. Mai 2008 bearbeitet.
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